16.06.2017 Rettungsgasse Richtig reagieren, wenn es um rettende Sekunden geht
Mit Ferienbeginn in der nächsten Woche sind Staus und dichter Verkehr programmiert. „Wenn irgendwo im Gedränge Blaulicht und Signalhorn auftauchen, zählt jede Sekunde für den Rettungseinsatz. Nur nicht abrupt bremsen, sondern die Geschwindigkeit vorsichtig verringern und sich einen Überblick verschaffen“, empfiehlt DRK-Bundesarzt Prof. Peter Sefrin und erklärt, was bei einer Rettungsgasse laut Straßenverkehrsordnung zu beachten ist:
- „Bei Stau auf einer zweispurigen Autobahn muss die Rettungsgasse in der Mitte gebildet werden; bei mehr als zwei Spuren zwischen der linken Spur und den jeweils rechten davon. Selbst wenn ein Rettungsfahrzeug die Gasse bereits passiert hat, ist diese unbedingt
für Nachfolgende freizuhalten. Hektisches Ausscheren ist auf jeden Fall zu vermeiden. Ein Spurwechsel oder den Halt am Fahrbahnrand muss den nachfolgenden Fahrzeugen immer rechtzeitig durch Blinken signalisiert werden. - Diese Regeln gelten auch im Stadtverkehr. Bei roten Ampeln darf unter Beachtung größtmöglicher Vorsicht in den Kreuzungsbereich hinein gefahren werden, wenn dies den Weg für Einsatzkräfte frei macht. Dies gilt auch bei Blitzampeln! Notieren Sie sich gegebenenfalls Zeit und Ort. Falls es dafür eine Strafanzeige gibt, kann so Einspruch eingelegt werden
- In der Stadt aber auch auf der Landstraße ist es wichtig, dass sobald das Einsatzfahrzeug hörbar, aber noch nicht in Sicht ist, dass rechtzeitig an den Straßenrand, auf Parkplätze oder Haltebuchten ausgewichen wird. Niemals in unübersichtlichen Kurven halten! Lieber
einige Meter weiter, an einer übersichtlicheren Stelle an den Rand fahren.
Fahrzeuge mit Blaulicht und Signalhorn sind immer in Eile!“, betont Professor Sefrin. „Wenn sie langsam fahren, kann das bedeuten, dass sich ein Patient im Auto befindet, der versorgt werden muss. Scharfe
Bremsmanöver und ruckartiges Anfahren sind dann nicht möglich. Deshalb auch langsamen Rettungsfahrzeugen mit Sondersignal immer den Weg frei machen.“
Pressemitteilung 040/17 des DRK Generalsekretariat